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Reitschule Ute Limbach - Zeit mit Pferden

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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitschule Ute Limbach - Zeit mit Pferden

AGBs Reitschule Ute Limbach


§ 1 Vertragsabschluss und -dauer 

Mit Unterzeichnung des umseitigen Vertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen der Reitschule Limbach und dem Vertragspartner. Der Vertrag hat eine unbestimmte Dauer. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Gebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Stunden berechtigt. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner der Reitschule Limbach. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Fall auch für die minderjährige Person.


§ 2 Zahlungsbedingungen für Vertragskunden 

Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Vertragspartner zur Bezahlung der vollen monatlichen Gebühren. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. durch eine Erkrankung) oder Abbruch der gebuchten Stunden entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Gebühren. Die Gebühren sind monatlich im Voraus, jedoch spätestens vor Beginn der ersten Stunde eines jeden Monats per Überweisung oder Dauerauftrag zu zahlen. Bei nichtrechtzeitiger Zahlung darf die Reitschule Limbach dem Reitschüler den Unterricht versagen.

§ 2a Zahlungsbedingungen Einzel- und Probestunden

Alle zusätzlich oder einmalig gebuchten Reitstunden, wie Einzel- oder Probestunden müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, behalten wir uns vor, den vollen Preis für die gebuchte Einheit zu verlangen.

§ 2b Zahlungsbedingungen Kindergeburtstage 

Bei Kindergeburtstagen ist kostenloses Stornieren bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin möglich. Bei späteren Stornierungen berechnen wir 50% des Preises.

 

 

§ 3 Preise 

Die aktuellen Gebühren sind in dem beiliegenden Vertrag aufgeführt.

 

  4 Versäumte Stunden, Verspätungen, Krankheitsfall, Teilnahmebedingungen 

Sollte der Vertragspartner Zeitverluste bei den Reitstunden erleiden, die in der Person des Vertragspartners begründet sind oder durch Umstände, die durch ihn zu verantworten sind, und dadurch daran gehindert sein, gebuchte Stunden in vollem Umfang zu nutzen (z. B. Verspätungen), so besteht kein Anspruch darauf, dass diese Zeitverluste ausgeglichen werden. Sollte der Vertragspartner Stunden versäumen, können diese nur nach Absprache und mit Zustimmung der Reitschule Limbach nachgeholt werden. Ein Anspruch des Vertragspartners hierauf besteht grundsätzlich nicht. Sofern der Vertragspartner krankheitsbedingt dauerhaft, d. h. für mindestens einen Monat nicht teilnehmen kann, werden die versäumten Stunden ab dem Eingang eines der Reitschule Limbach vorgelegten ärztlichen Attestes gutgeschrieben und können nach Absprache mit der Reitschule Limbach anteilig, d.h. max. bis zu 50 % der versäumten Stunden nachgeholt werden. Eine Rückzahlung gezahlter Kursgebühren erfolgt in keinem Falle. Die Reitschule Limbach weist ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise geschäftliche oder private Termine oder eine fehlende Kinderbetreuung etc. nicht als zwingender Grund anerkannt werden und die Gebühren weiter zu zahlen sind. Während der Schulferien in Niedersachsen findet der Unterricht durchgehend statt. An Feiertagen sowie in der Zeit des Betriebsurlaubes oder an Fortbildungstagen findet kein Unterricht statt (max. bis zu 4 Unterrichtsstunden pro Jahr). In dieser Zeit sind die monatlichen Gebühren weiter zu entrichten. Die genauen Zeiten der Betriebsferien/Fortbildungen werden im Voraus bekannt gegebenen. Eine Bekanntgabe wird im Buchungsprogramm Reitbuch und durch Aushänge in der Stallgasse der Reitschule Limbach erfolgen.

Sofern der Vertragspartner sich unbillig verhält (z. B. durch Trunkenheit, Beleidigungen etc. auffällt), kann die Reitschule Limbach ihn bzw. die minderjährige Person, für die er diesen Vertrag geschlossen hat, ohne Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren vom weiteren Unterricht ausschließen.

Falls zwingende Gründe (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Lehrers, höhere Gewalt usw.) vorliegen, können Stunden zusammengelegt, abgebrochen oder verlegt werden. Der Vertrag ist nicht an einen bestimmten Reitlehrer oder an ein bestimmtes Pferd gebunden.

Falls Longen- und Einzelstunden nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, damit zumindest die Möglichkeit besteht, anderen Reitschülern den Platz zur Verfügung zu stellen, erhebt die Reitschule Limbach den vollen Preis. In jedem Fall wird darum gebeten, bei Krankheit oder Nichtteilnahme am Unterricht die Reitschule Limbach im Voraus zu informieren, damit eine reibungslose Planung gewährleistet werden kann.

 

§ 5 Kündigung 

Die Kündigung muss schriftlich bei der umseitig genannten Adresse der Reitschule Limbach eingehen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.

Sollte nach einer Kündigung eine Neuanmeldung innerhalb der nächsten drei Monate erfolgen, so wird eine Anmeldegebühr von 150 Euro berechnet.

Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei der Reitschule Limbach an. Für eine fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


§ 6 Haftung 

Der gesamte Aufenthalt auf der Anlage und auf Veranstaltungen der Reitschule Limbach geschieht auf eigene Gefahr des Vertragspartners. Die Reitschule Limbach haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule Limbach keine Haftung. Des Weiteren besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens der Reitschule Limbach über die Reitstunde des Reitschülers hinaus. Das Betreten des Stallgeländes für Gäste und Angehörige des Vertragspartners erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.